Urteil des Fußball-Regional-Verbands Südwest

RL Südwest

Am heutigen Tag erging folgendes Urteil des Fußball-Regional-Verbands Südwest gegen die Offenbacher Fußball Club Kickers 1901 GmbH in Folge der Geschehnisse rund um die Regionalligapartie gegen Eintracht Frankfurt II, am 14. September 2013:

1. Kickers Offenbach wird wegen unsportlichem und diskriminierendem Verhalten seiner Anhänger gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung der Regionalliga Südwest mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 7.500 EURO belegt.

2. Kickers Offenbach wird gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung der Regionalliga Südwest unter Meidung einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 5.000 EURO aufgegeben, während der nächsten zwei Heimspiele geeignete Maßnahmen gegen antisemitisches, rechtsradikales und diskriminierendes Verhalten seiner Anhänger zu ergreifen.