AGB „Schloss der Verbundenheit“
AGB „Schloss der Verbundenheit“
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das „Schloss der Verbundenheit“ der Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH (nachfolgend auch OFC genannt).
1. Schloss der Verbundenheit
Das „Schloss der Verbundenheit“ kann in den folgenden Preiskategorien erworben werden:
a) 99,00 € (neunundneunzig Euro)
b) 199,00 € (einhundertneunundneunzig Euro)
c) 299,00 € (zweihundertneunundneunzig Euro)
d) 399,00 € (dreihundertneunundneunzig Euro)
e) 499,00 € (vierhundertneunundneunzig Euro)
Die vorgenannten Preise enthalten die gültige Mehrwertsteuer. Die Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH behält sich vor, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Pakete „Schloss der Verbundenheit“ zu begrenzen. Der Verkauf erfolgt in der Reihenfolge nach Eingang der Bestellungen. Der Verkauf erfolgt ausschließlich bis zum 31.12.2024.
2. Bestellung:
Die Bestellung erfolgt ausschließlich online über das Shop-Angebot auf der Homepage des OFC oder persönlich im Fanshop des OFC.
3. Geltungsbereich und Leistungen
Mit dem Kauf eines „Schloss der Verbundenheit“ erwirbt der Käufer die nachfolgenden Rechte:
a) Der Käufer erhält ein repräsentatives Bügelschloss mit Gravur (laufende Nummer, Schriftzug OFC 1901 und vom Käufer bestimmtem Vor- und Nachnamen bzw. Firmennamen).
b) Im Falle eines Aufstiegs der ersten Herrenmannschaft der Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH in die 3. Liga, kann die erworbene Kategorie auf den Kaufpreis einer Dauerkarte in der auf den Aufstieg folgenden Drittligaspielzeit in folgender Höhe einmalig angerechnet werden:
a. Kategorie 99,00€
b. Kategorie 199,00€
c. Kategorie 299,00€
d. Kategorie 399,00€
e. Kategorie 499,00€
anrechenbare Summe für eine Dauerkarte: anrechenbare Summe für eine Dauerkarte: anrechenbare Summe für eine Dauerkarte: anrechenbare Summe für eine Dauerkarte: anrechenbare Summe für eine Dauerkarte:
80,00€ 180,00€ 280,00€ 380,00€ 480,00€
c) Ist nach Anrechnung der anrechenbaren Summe auf eine Dauerkarte noch ein Restbetrag vorhanden, kann dieser auf eine weitere Dauerkarte angerechnet werden, usw. bis der anrechenbare Betrag aufgebraucht ist. Dabei können auch Dauerkarten für Dritte erworben werden.
d) Die anzurechnende Summe kann bis zur maximalen Höhe der einlösbaren Summe der gewählten Kategorie durch den Käufer bzw. Inhaber frei gewählt werden.
e) Eine ersatzweise Auszahlung der anrechenbaren Beträge oder etwaiger Restbeträge ist nicht möglich und verbleiben bei der Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH.
4. Vertragsabschluss
Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab, das bestellte Schloss und die damit verbundenen Rechte erwerben zu wollen. Der zukünftige Inhaber des Schlosses muss bei Abgabe der Bestellung konkret benannt werden. Eine Annahme der Bestellung kann durch die Offenbacher Fußball- Club Kickers 1901 GmbH entweder schriftlich oder durch Übergabe des Schlosses an den Käufer bzw. Inhaber erklärt werden und erfolgt ausschließlich dann, wenn die bestellte Anzahl der Schlösser noch verfügbar ist. Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss ist entweder, dass der Käufer des Schlosses das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder das 16 Lebensjahr vollendet hat und den Kauf mit Einwilligung der Eltern tätigt.
5. Ausgabe der Schlösser
Die Auslieferung der Schlösser erfolgt erstmalig ab dem 18.03.2024, danach erfolgt die Auslieferung innerhalb von drei Wochen ab Eingang der Bestellung.
Die Auslieferung erfolgt nur gegen Bezahlung, Barzahlung oder nach Geldeingang bei Überweisung auf ein noch anzugebendes Konto (Angabe erfolgt im Bestätigungsschreiben). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der im Bestätigungsschreiben angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist die Offenbacher Fußball- Club Kickers 1901 GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die übersandten Schlösser im Eigentum der Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
6. Einlösung bzw. Aktivierung
Im Aufstiegsfall informiert der OFC die Inhaber der Schlösser über seine Homepage und Social-Media – Kanäle, sowie über beim Kauf hinterlegte E-Mail-Adressen über die genaue Abwicklung der Anrechnung.
Die Anrechnung im Aufstiegsfall setzt zwingend die vorherige Rückgabe des Schlosses an die Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH voraus. Ohne Rückgabe des Schlosses erfolgt keine Anrechnung.
Im Aufstiegsfall hat der Inhaber des Schlosses bis einschließlich ein Tag vor dem ersten Ligaheimspiel Zeit, sein Schloss einzulösen und die Anrechnung einzufordern, danach verfällt der Anspruch.
7. Gültigkeit
Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem Kauf des Schlosses und endet mit der Saison 2026/27 (letzte Spielzeit, in der der Aufstieg im Sinne dieses Produkts erfolgen kann). Erstmalig einlösbar ist das Schloss somit im Aufstiegsfall für die Saison 2024/25, letztmalig einlösbar ist das Schloss im Aufstiegsfall für die Saison 2027/28.
Die Gültigkeit der mit dem Schloss verbundenen Rechte endet ebenfalls, wenn die Offenbacher Fußball- Club Kickers 1901 GmbH Insolvenz anmeldet, oder der Mutterverein der OFC Kickers 1901 e.V. aufgelöst wird, oder aus anderen Gründen keine Meisterschaftsspiele mehr abgehalten werden oder mit dem Ableben des Inhabers des Schlosses.
8. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH, Waldemar-Klein-Platz 1, 63071 Offenbach / Main) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versendeter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
9. Vertragspartner
Durch den Erwerb des Schlosses kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. dem Inhaber des Schlosses und der Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH zustande. Verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Leistungen ist die Offenbacher Fußball- Club Kickers 1901 GmbH.
10. Übertragung
Eine dauerhafte Übertragung des Schlosses beim Kauf (Schenkung) ist möglich und im Bestellformular bereits vorgesehen. Eine Übertragung des Schlosses nach dem Kauf auf eine andere Person ist nicht möglich.
11. Schlussbestimmungen
Soweit die vorliegenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gelten die jeweils zu Saisonbeginn gültigen Geschäftsbedingungen (ATGB) der Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH für Dauer- und Eintrittskarten, sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer bzw. der Inhaber eines der Schlösser der Verbundenheit erkennt diese Bedingungen ebenso an, wie die Stadionordnung der jeweiligen Heimspielstätte der Offenbacher Fußball-Club Kickers 1901 GmbH. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung soll eine Regelung treten, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Erfüllungsort aus dem Vertragsverhältnis ist Offenbach am Main.